Einige privat Krankenversicherte konnten und können nach Gerichtsbeschlüssen von ihrem Versicherer gezahlte Beiträge zurückverlangen, weil bei vergangenen Beitragserhöhungen Formfehler unterlaufen sind. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker, sieht jedoch die Gefahr eines Bumerangeffekts: Da die gestiegenen Gesundheitskosten, mit denen Beitragserhöhungen begründet wurden, tatsächlich entstanden seien, müsse das Versichertenkollektiv am Ende so oder so dafür geradestehen – sodass die Rückerstattungen zukünftig zu deutlich höheren Prämien führen würden.
Hinzu kämen weitere Nachteile: Das Finanzamt müsste informiert werden und würde Nachzahlungen verlangen, da infolge einer Rückerstattung geringere Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Außerdem würde weniger Geld in die Alterungsrückstellungen der Krankenversicherer fließen, mit denen Beitragsanstiege im Alter begrenzt werden sollen. Eine Rückforderung formell ungültiger Beitragsaufschläge wäre daher nach Meinung der DAV am Ende ein Eigentor für die Versicherten.